GdW-Information: Austausch/Umrüstung von Handfeuerlöschern/Schaumlöschern

Die EU-Kommission hat die Verwendung von Unecafluorhexansäure (“PFHxA”) und PFHxA-verwandten Stoffen, einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien, den so genannten “EwigkeitsChemikalien”, eingeschränkt.

Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus.

Betroffen sind auch Handfeuerlöscher. Es wird ein geregelter Austausch bis spätestens 2030 empfohlen.

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