Evaluierung des CO2KostAufG und der HeizkostenV § 5 (8)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt das Öko-Institut derzeit zwei Evaluierungen von gesetzlichen Regelungen. Darüber hat uns der Bundesverband GdW informiert.

  •  Die Evaluierung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, mit der die Umsetzung und Auswirkungen der Regelungen zur CO₂-Kostenaufteilung in den Jahren 2023 und 2024 untersucht werden.
  • Die Evaluierung nach § 5 (8) der Heizkostenverordnung, die sich mit den Erfahrungen und Auswirkungen der Anforderungen zu Fernauslesbarkeit und Interoperabilität von Messgeräten befasst.

Im Rahmen dieser Untersuchungen möchte das Ökoinstitut zentrale Akteure in diesem Bereich einbinden und ihre Einschätzungen und Erfahrungen aufnehmen. Dafür wurde ein Fragebogen entwickelt, der ca. 10-15 Minuten in Anspruch nehmen sollte.

Wir empfehlen eine Teilnahme an der Befragung. Es ist eine wesentliche Gelegenheit, die Sorgen und Nöte mit der Gesetzgebung an den Gesetzgeber direkt zurückzuspiegeln. Als GdW hatten wir im Vorfeld die Gelegenheit eines ausführlichen Interviews und haben alle uns bekannten Probleme, speziell mit dem CO2KostAUfG, weitergegeben. In diesem Zusammenhang noch einmal Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die im Herbst 2024 die GdW-Umfrage zum CO2KostAufG beantwortet hatten!

Das Ökoinstitut bittet, den Fragebogen bis spätestens Donnerstag, 17. April auszufüllen.
Link zum Fragebogen: https://secure.oeko.de/surveys/index.php/158519?lang=de

Die Umfrage ist anonym. Sie beginnt mit der HeizkostenV, die Fragen zum CO2KostAufG befinden sich im zweiten Teil.