Am 14.03.2025 wurde das Zusammenschlussvorhaben Techem/TPG bei der Europäischen Kommission zur Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung angemeldet.
Um kompetitive wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu fördern, als auch um die wirtschaftlichen Interessen der Abnehmer und letztlich der Verbraucher zu schützen, führt die Europäische Kommission eine Fusionskontrolle durch. Zu diesem Zweck werden auch an Wohnungsunternehmen Online-Fragebögen versendet, die entsprechend auszufüllen sind. Bei dem Online-Fragebogen handelt es sich um ein förmliches Auskunftsverlangen nach Artikel 11 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens ist verpflichtend.
Für die Beantwortung ist eine kurze Frist vorgesehen.
Wir weisen darauf hin, dass gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, die bei der Erteilung der Auskunft unrichtige oder irreführende Angaben machen, eine Geldbuße verhängt werden kann. Bei unvollständigen oder keinen Angaben kann die Kommission Zwangsmaßnahmen ergreifen bzw. Zwangsgelder erheben.