Nach der Veröffentlichung der Leitlinien zu verbotenen Praktiken im Zusammenhang der künstlichen Intelligenz (KI) einige Tage zuvor hat die Europäische Kommission am 6. Februar 2025 eine weitere Leitlinie zur Definition von KI-Systemen veröffentlicht. Dies fällt mit dem Inkrafttreten der Definition von KI-Systemen am 2. Februar 2025 zusammen.

Die Leitlinie soll Anbietern, Marktteilnehmern und verschiedenen Interessengruppen dabei helfen festzustellen, ob es sich bei einem System um ein KI-System im Sinne des im vergangenen Jahr verabschiedeten KI-Gesetzes handelt: Link

Das Dokument enthält eine Auflistung und Erläuterung der in den Artikeln der Verordnung verwendeten Rechtsbegriffe sowie der wichtigsten Konzepte, Elemente und Bezüge zwischen der Verordnung und anderen europäischen Regelungen. Unter anderem wird die Definition der expliziten und impliziten Ziele für KI-Systeme erläutert.