Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ein neues Paket von Vorschlägen veröffentlicht, um die EU-Vorschriften zu vereinfachen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zusätzliche Investitionskapazitäten zu erschließen. Damit will sie bei der Schaffung eines günstigeren Geschäftsumfelds beitragen, das EU-Unternehmen dabei unterstützt, zu wachsen, innovativ zu sein und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Ziel ist es, Wettbewerbs- und Klimaziele zusammenzuführen und bis zum Ende ihrer Amtszeit im Jahr 2029 eine Vereinfachung zu erreichen, indem sie den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % reduziert. Diese ersten „Omnibus“-Pakete, die Vorschläge aus einer Reihe verwandter Rechtsbereiche zusammenführen, umfassen eine Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Due Diligence im Bereich Nachhaltigkeit, EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichssystem und europäische Investitionsprogramme.

Diese Vorschläge sollen die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Mid-Cap-Unternehmen (SMC), verringern, den Rechtsrahmen auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben, und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang ermöglichen.

Die EU-Kommission kalkuliert mit jährlichen Einsparungen bei den Verwaltungskosten von insgesamt rund 6,3 Mrd. EUR und zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Mrd. EUR, wenn die Vorschläge angenommen und umgesetzt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie):
  • etwa 80 % der Unternehmen sollen aus dem Geltungsbereich der CSRD herausgenommen werden und die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen sich auf die größten Unternehmen konzentrieren sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten
  • die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Geltungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, um zwei Jahre (bis 2028) zu verschieben
  • Die Belastung durch die Berichtspflichten der EU-Taxonomie zu verringern und auf die größten Unternehmen (entsprechend dem Geltungsbereich der CSDDD) zu beschränken, während die Möglichkeit bestehen bleibt, dass die anderen großen Unternehmen, die in den künftigen Geltungsbereich der CSRD fallen, freiwillig Bericht erstatten. Dies dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen führen, während Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erhalten möchten, diese Berichterstattung fortsetzen können
  • Einführung der Möglichkeit, über Aktivitäten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, um einen schrittweisen ökologischen Wandel der Aktivitäten im Laufe der Zeit zu fördern, in Übereinstimmung mit dem Ziel, die Übergangsfinanzierung zu erhöhen, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen
  • Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen um etwa 70 %.
  • Einführung von Vereinfachungen bei den komplexesten „Do no Significant harm“-Kriterien (DNSH) zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Vorhandensein von Chemikalien, die horizontal für alle Wirtschaftszweige im Rahmen der EU-Taxonomie gelten – als erster Schritt zur Überarbeitung und Vereinfachung all dieser DNSH-Kriterien.
  • Anpassung des wichtigsten auf der Taxonomie basierenden Leistungsindikators für Banken, der Green Asset Ratio (GAR). Banken können Forderungen gegenüber Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen (d. h. Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 50 Mio. EUR), aus dem Nenner der GAR ausschließen.
Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD):
  • Vereinfachung der Anforderungen an die Due Diligence im Bereich Nachhaltigkeit, damit die betroffenen Unternehmen unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Fokussierung systematischer Due-Diligence-Anforderungen auf direkte Geschäftspartner und durch die Reduzierung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre, bei Bedarf mit Ad-hoc-Bewertungen.
  • Verringerung der Belastungen und der Trickle-down-Effekte für KMU und SMC durch Begrenzung der Menge an Informationen, die im Rahmen der Wertschöpfungskettenkartierung von großen Unternehmen angefordert werden können;
  • weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten;
  • Abschaffung der EU-Zivilhaftungsbedingungen unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständigen Ersatz des durch die Nichteinhaltung verursachten Schadens und Schutz der Unternehmen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten;
  • Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Einhaltung der neuen Anforderungen zu geben, indem die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr (bis zum 26. Juli 2028) verschoben wird, während die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (bis Juli 2026) vorgezogen wird.

Die EU-Kommission schlägt eine Reihe von Änderungen vor, um die Nutzung mehrerer Investitionsprogramme wie InvestEU, EFSI und ältere Finanzinstrumente, zu vereinfachen und zu optimieren. InvestEU ist das wichtigste Instrument der EU zur Unterstützung vorrangiger Investitionen innerhalb der Union. Derzeit dienen fast 45 % seiner Maßnahmen der Unterstützung von Klimazielen.

Die vorgeschlagenen Änderungen im InvestEU:
  • Erhöhung der Investitionskapazität der EU durch die Verwendung von Erträgen aus früheren Investitionen sowie durch die optimierte Nutzung von Mitteln, die im Rahmen der Altinstrumente noch verfügbar sind, wodurch mehr Mittel für Unternehmen bereitgestellt werden können. Dadurch sollen etwa 50 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden. Die erhöhte InvestEU-Kapazität wird hauptsächlich zur Finanzierung innovativerer Aktivitäten zur Unterstützung vorrangiger politischer Maßnahmen wie des „Competitiveness Compass“ und des „Clean Industrial Deal“ verwendet werden.
  • Den Mitgliedstaaten soll es erleichtert werden, zum Programm beizutragen und ihre eigenen Unternehmen zu unterstützen sowie private Investitionen zu mobilisieren.
  • Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen für Durchführungspartner, Finanzmittler und Endempfänger, insbesondere KMU. Die vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen sollen 350 Millionen Euro an Kosteneinsparungen generieren.

Die Legislativvorschläge der EU-Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Änderungen der CSRD und der CSDDD treten in Kraft, sobald Europäisches Parlament und Rat eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Die EU-Kommission fordert die Mitgesetzgeber auf, dieses Gesamtpaket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD und der Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD.

Der Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Änderung der aktuellen delegierten Rechtsakte im Rahmen der Taxonomie-Verordnung wird nach Rückmeldungen zur Konsultation angenommen und tritt am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der wichtigsten Vereinfachungen und ihrer Auswirkungen finden sich in den Fragen und Antworten der EU-Kommission.
Die vollständigen Vorschläge der Kommission zu Omnibus 1 und Omnibus 2.

Arbeitsdokumente der Kommission (1 und 2) mit einer detaillierten Analyse der Gründe und der erwarteten Auswirkungen der Vereinfachungsmaßnahmen.
Zeitgleich hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu den delegierten Rechtsakten der Taxonomie eingeleitet, um die Berichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen. Diese Konsultation begleitet das Omnibus-Vereinfachungspaket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Due Diligence.
Die Änderungen der Taxonomie sollen dazu beitragen, die Umweltziele der EU mit der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang zu bringen.
Sie umfasst Änderungen des:

  • Delegierten Rechtsakts zu Taxonomie-Angaben
  • Delegierten Rechtsakts zu Taxonomie-Klima
  • Delegierten Rechtsakts zu Taxonomie-Umwelt.

Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 26. März 2025 möglich.

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