Der Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten wurde am 19. Februar an die Feuerwehren in Bayern versendet. Für die Wohnungswirtschaft Bayern ist vor allem der kompakte Überblick zum Thema Feuerbeschau interessant.
Der Leitfaden ist wie nachfolgend ausgeführt aufgrund der Einbindung wesentlicher Stellen auf Landesebene für ganz Bayern verwendbar und soll insbesondere im Bestand einen sinnvollen, wirtschaftlichen und im Sinne gemeinsamer Ziele aller Beteiligten ausreichend sicheren Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz unter Würdigung der Bestandschutzbelange bieten.
In Kurzform kann die Motivation für die Erstellung des Leitfadens wie folgt beschrieben werden:
Warum der Leitfaden?
Eine unabhängige Prüfung sollte, unabhängig von der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, dann stattfinden, wenn die Ignoranz der Eigenverantwortung unmittelbar zu Personenschäden bei Dritten führt.
Daher finden Verkehrskontrollen durch die Polizei statt und die Heimaufsicht oder die Lebensmittelkontrolle führt regelmäßige Überprüfungen durch.
Die Feuerbeschau, die es bereits vor den organisierten Feuerwehren gab, ist ebenfalls im Sicherheitsrecht verankert. Sie ist in Bayern bewusst nicht Teil des Baurechts, dennoch wird immer wieder ein nicht vorgesehener baurechtlicher Soll-Ist-Vergleich vorgenommen.
Ursächlich hierfür dürfte sein, dass Unsicherheit besteht, wer für nicht beanstandete Abweichungen vom aktuellen Baurecht oder anderen Rechtsgebieten verantwortlich ist oder aber die Beauftragung eines Brandschutznachweises (nach Baurecht) anstatt einer Feuerbeschau.
In der Folge kommt es immer wieder zur fehlenden Berücksichtigung des Bestandsschutzes und es finden Prüfinhalte statt, die mit dem Zweck der Feuerbeschau wenig oder nichts zu tun haben (z.B. Vollzug von Brandschutzbestimmungen des Arbeitsstättenrecht, die über das Baurecht hinaus gehen).
Um die Feuerbeschau auf den eigentlichen Zweck zu reduzieren, initiierte der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau, Herr Walter Nussel, diesen Leitfaden. Er ist mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration abgestimmt.
Inhalt des Leitfadens
Der Leitfaden beschreibt die völlig unterschiedlichen Ansätze eines Brandschutznachweises (Brandschutzkonzeptes) und einer Feuerbeschau, gerade hinsichtlich der Bestandsschutzregelungen. Er dient somit der Klarstellung und Konkretisierung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Der Zweck der Feuerbeschau ist nochmals deutlich formuliert und auch das Nicht-Ziel.
Ziele
- Information aller Gemeinden (Ordnungsämter und Feuerwehren)
- Unsicherheit zur Verantwortung beseitigen (die Polizei fordert bei Verkehrskontrolle auch nicht die Nachrüstung eines Airbags bei einem Oldtimer und nimmt dennoch umfassend ihre Aufgaben wahr)
- Bei Beauftragung Dritter zur Durchführung einer Feuerbeschau: kein Auftrag für Brandschutznachweis, sondern Überprüfung nach Anhang 4 und Würdigung des Bestandsschutzes
- Ausbildung in Bayern zum Umfang und Nicht-Umfang angleichen (Branddirektion München, Landesfeuerwehrschulen, Versicherungskammer Bayern, Privatfirmen, Verwaltungsschulen)