Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Immobilienwirtschaft 2023 tief verunsichert. Was erwartet der Gesetzgeber von den Unternehmen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten? Was vielen besonders auf den Nägeln brennt: Die Kommunen müssen in den meisten Bundesländern erst 2026 bzw. 2028 Wärmepläne vorlegen. Erst dann ist klar, wo Fernwärmenetze geplant sind. Viele dieser neuen Netze sollen mit Fernwärmesatzungen abgesichert werden, die einen Anschluss- und Benutzungszwang vorgeben. Wie sich diese Fernwärmesatzungen auf vorhandene Heizungen auswirken, ist eine viel diskutierte Frage. Ganz besonders betrifft dies Eigentümer, die erst vor wenigen Jahren in eine neue, GEG-konforme Heizung investiert haben.
Ob hier Grund zur Sorge besteht, hat Dr. Miriam Vollmer in einem Gutachten für den Bundesverband Wärmepumpe untersucht. Die Berliner Fachanwältin und Lehrbeauftragte für das Energierecht referiert die Grundlagen und konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit den neuen Anforderungen.
Inhalte:
- Was steht im Gebäude-Energiegesetz (GEG)?
- Die Fernwärmesatzung: Das kleine 1 x 1 des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Gefahr für die neue Heizung? Wie wirkt sich die Fernwärmesatzung auf Bestandsanlagen aus?
- Raus aus der Fernwärme: Befreiungsansprüche für klimafreundliche Heizungssysteme
- Q & A: Rund um die Fernwärmesatzung