Zum 01.01.2025 ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine Lockerung der strengen Schriftform im Nachweisgesetz und der Regelaltersgrenzenbefristung. Das Artikelgesetz beinhaltet zudem für die Personalarbeit wichtige Änderungen verschiedener Einzelgesetze.
Durch das BEG IV wird im Arbeitsleben die Digitalisierung weiter vorangebracht. Statt Schriftform genügt nun häufig Textform. Die Umsetzung des BEG IV im Personalbereich wirft dabei aber eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Die vorliegende Arbeitshilfe „Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) – Auswirkungen auf die Personalarbeit“ erläutert nicht nur die gesetzlichen Änderungen durch das BEG IV, sondern gibt den Unternehmen auch praktische Hinweise zur Umsetzung.
Die Arbeitshilfe des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) finden Sie im Mitgliederbereich der AGV-Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Informationen“. Dieser Service steht nur Mitgliedern des AGV zur Verfügung