Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

Danach soll der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum Jahreswechsel um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen steigen. Der Entwurf soll am 20.12.2024 im Bundestag verbschiedet und zum 01.01.2025in Kraft treten.

Wir werden Sie nach Beschluss des Bundestags mit der vdw aktuell 1/2025 informieren.