Der Bundesgesundheitsminister hat den zusätzlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 %festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesgesundheitsminister folgt damit den Prognosen des Schätzerkreises zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung 2024 und 2025. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2024. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Kasse selbst fest. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei14,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen sowohl den allgemeinen Beitrag als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.