Dieses Seminar ist eine kleine Wundertüte: In dem Moment, in dem wir es in unser Fortbildungsprogramm aufnehmen, ja sogar in dem Moment, in dem sie es buchen, steht der Inhalt noch nicht abschließend fest. Selbst der Referent kennt den Inhalt erst ca. 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Warum? Weil die aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte in das Programm aufgenommen werden, die zu diesem Zeitpunkt in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Aktueller geht es also kaum. Was könnte vielleicht dabei sein? Wagen wir einen spekulativen Blick in die Glaskugel:
Befristung des Mietvertrages, Bruttomiete, Einheitsmietvertrag, Genossenschaftswohnung, Härtegründe, Kleinreparatur, Kündigung wegen BKO Nachzahlung, Kündigung wegen Cannabis-Konsum, Kündigung wegen Taubenhaltung, Kündigung gemäß § 573a, Kündigung wegen Mietermodernisierung, Mieterhöhung § 558 BGB, Modernisierung, Minderung, Möblierter Wohnraum, Räumungsvollstreckung, Schönheitsreparatur, Untervermietung, Wohngemeinschaft, Zahlungsverzug, Zweckentfremdung?
Was davon tatsächlich besprochen wird, und ob noch andere Themen hinzukommen, kann niemand vorhersehen, denn es hängt davon ab, welche Fälle in der Zeit vor dem Veranstaltungstermin entschieden und veröffentlicht wurden. Lassen Sie sich also überraschen!
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.