Das Bundeskabinett hat am 11.12.2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen, der deutlich vom ursprünglichen Referentenentwurf abweicht.
Das Wichtigste:
- Mietpreisbremse soll bis 31.12.2029 verlängert werden.
- Der Stichtag für die Ausnahmen der Mietpreisbremse für den Neubau wird vom 01.10.2014 auf den 01.10.2019 verschoben.
- Das Begründungserfordernis der Länder für die Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte bleibt gegenüber der jetzigen Rechtslage unverändert.
Der Gesetzentwurf soll zeitnah im Deutschen Bundestag beraten werden.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Anders als noch der Referentenentwurf des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann wird der Entwurf des Bundeskabinetts keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Die von der rot-grünen Bundesregierung jetzt beabsichtigte Verlängerung bis 2029, die Verschiebung der Ausnahmen für den Neubau um fünf Jahre sowie das Absehen von erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt, ignorieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019.
Die Mietpreisbremse ist eine Ausnahmeregelung. Wenn die im Jahr 2015 eingeführte, temporäre Regelung erneut verlängert werden soll, müssen deutlich höhere Anforderungen erfüllt werden. Dass die Bundesregierung diese Anforderungen sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage. Würde der Entwurf tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen, wäre das Gesetz vor allem eines: eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum.“