In letzter Zeit haben einige Wohnungsunternehmen durch ihren Gasnetzbetreiber eine Ankündigung über die geplante Beimischung von Wasserstoff erhalten mit dem Hinweis, die Eignung ihrer angeschlossenen Gasgeräte zu prüfen. Die Ankündigungen der (Transportnetz-)Betreiber bewegen sich bisher im Bereich von unter 1 % Wasserstoffbeimischung. Diese Beimischungen passieren aktuell nicht mit der Intention einer sukzessiven ‚Vergrünung‘ der Netze, sondern um Wasserstoffproduzenten einen Absatz des produzierten Gases zu ermöglichen. Auf diesem Weg wird ein wirtschaftlicher Betrieb der Elektrolyse-Anlagen überhaupt erst ermöglicht, der zum Hochlauf einer zukünftigen Wasserstoffwirtschaft notwendig ist.

Die Beimischung von klimaneutral hergestelltem Wasserstoff in Gasnetze wird in Zukunft immer wichtiger, um die Klimaziele zu erreichen. Aktuell ist vor allem entscheidend, dass Wasserstoffproduzenten das Gasnetz als Abnehmer nutzen können. Daher ergeben sich zwei wichtige Fragen:

  • Ist die Wasserstoffbeimischung sicher?
  • Bis zu welchem Prozentsatz Wasserstoff im Netz muss an den Endgeräten nichts verändert
    werden?

Die Wohnungswirtschaft als Betreiber von Gasanlagen wird vor neue Herausforderungen gestellt, insbesondere in Bezug auf Zuständigkeiten und Haftung. Betreiber und Nutzer von Gasanwendungen sollten daher gut informiert sein, um die Auswirkungen der Wasserstoffbeimischung richtig einschätzen zu können. In diesem Zusammenhang soll das vorliegende Rundschreiben Fragen zur Wasserstofftauglichkeit, Zuständigkeiten und der Notwendigkeit, vorhandene Gasgeräte zu überprüfen, beleuchten. Das Rundschreiben ist explizit kein Rechtsratgeber, sondern eine Information nach bestem Wissen.

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