Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2024 die Verordnung über Bauprodukte (CPR) verabschiedet. Diese Verordnung harmonisiert die EU-Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, erleichtert ihren freien Verkehr im Binnenmarkt, reduziert den Verwaltungsaufwand und fördert die Kreislaufwirtschaft sowie technologische Innovationen im Bauwesen. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess, und die neue Verordnung soll eine einheitliche Grundlage für die Vermarktung von Bauprodukten schaffen.

Die CPR aktualisiert bestehende EU-Vorschriften und will die Normung an technische Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig ermöglicht die Verordnung die Einführung gemeinsamer Spezifikationen, falls der Standardisierungsprozess blockiert ist, und stärkt die Marktüberwachung sowie den Verbraucherschutz. Zudem bleiben die Mitgliedstaaten zuständig für die Regelung von Bauwerken.

Nach der Zustimmung des Rates wird die Verordnung demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und zwanzig Tage danach in Kraft treten. Einige Artikel zur Entwicklung neuer Standards werden bereits einen Monat nach Inkrafttreten angewendet, alle weiteren Artikel nach einem Jahr und Artikel 92, der Sanktionen regelt, zwei Jahre nach Inkrafttreten. Die Verordnung bildet einen wichtigen Bestandteil der Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Bauwirtschaft.

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