Die Bavaria Tax informiert:

Die öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung ist im Bundessteuerblatt Nr. 18 vom 25.10.2024 erfolgt.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Website des BZSt: Link

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird am 24. Oktober 2024 eingeführt (§ 139c Abgabenordnung).

Sofern einem wirtschaftlich Tätigen bis zum 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf der Grundlage von § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) erteilt wurde, entspricht diese ab dem 3. Dezember 2024 der W-IdNr. (vgl. § 1 Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 1 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung). Der W-IdNr. wird zusätzlich das Unterscheidungsmerkmal “-00001” angefügt. Sollte Ihnen Ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, können Sie ab 3. Dezember 2024 eine elektronische Mitteilung Ihrer W-IdNr. unter folgendem Link veranlassen: Link

In allen anderen Fällen beginnt die Vergabe der W-IdNr. stufenweise ab 1. Dezember 2024 (§ 1 Absatz 3 und 4 i. V. m. § 3 Absatz 2 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung).

Die Vergabe der W-IdNr. durch das BZSt erfolgt von Amts wegen (§ 139a Absatz 1 i. V. m. § 139c Abgabenordnung).

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