Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erbwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Im Wohngeldgesetz (§ 43 Absatz 1) ist eine regelmäßige Dynamisierung vorgeschrieben. Auch bei anderen staatlichen Leistungen oder Gebühren ist eine turnusmäßige Anpassung üblich. Die Dynamisierung des Wohngelds im Zwei-Jahres-Rhythmus (zum nächsten Mal zum 1. Januar 2025) garantiert eine Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat am 27. September 2024 zugestimmt, so dass das Wohngeld rechtzeitig zum 1. Januar 2025 angepasst wird. Mit der Dynamisierung werden private Haushalte (darunter viele Rentnerinnen und Rentner) entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert. Wer arbeitet und wenig verdient oder wer eine geringe Rente bekommt, wird vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten geschützt.
Die Dynamisierung in Zahlen
- Das Wohngeld-Plus steigt zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent.
- Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021–2023.
- Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 um mehr als 100 000 Haushalte sinken, mit der Dynamisierung wird eine Stabilisierung der Empfängerhaushalte erreicht.