Der Deutsche Bundesrat hat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen. Zum 01.01.2025 treten nachfolgende Änderungen im Mietrecht in Kraft, über die der Fachausschuss Recht in seiner Sitzung am 14.11.2024 beraten hat:

  • Belegeinsicht in elektronischer Form bei BK-Abrechnungen,
  • Verzicht auf die Schriftform im Gewerberaummietrecht,
  • Widerspruch gegen die Kündigung in Textform.

Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier:

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