Am heutigen 28.11.2024 um 16:00 Uhr wird im Bayerischen Landtag in 2. Lesung der “Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ behandelt. Dieser Gesetzesentwurf sieht auch die Streichung der Regelung in der BayGO vor, wonach kommunale Unternehmen größenunabhängig Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufstellen und prüfen lassen müssen.

Wir informieren Sie in der nächsten Ausgabe der vdw aktuell und stehen Ihnen darüber hinaus gerne für Fragen zur Verfügung.

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Dr. Julia Betz
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