Am 6. November hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Wir hatten darüber in der vdw aktuell 41/2024 informiert. Der Entwurf greift im Verhältnis zum Referentenentwurf viele Vorschläge und Anregungen der Wohnungswirtschaft auf.

Allerdings ist weiterhin ein Vorschlag enthalten, der die Leitungsautonomie des Vorstandes in Frage stellt. Der Vorschlag wurde nun auf Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitglieder beschränkt. Bei diesen Genossenschaften soll, nach dem Entwurf, die Satzung regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist.

Der GdW hat, wie bekannt, sehr frühzeitig und massiv auf den ursprünglichen Vorschlag, der für alle Genossenschaften gelten sollte, reagiert. Neben der entsprechenden Stellungnahme zum Referentenentwurf gab es einen gemeinsamen Brief des Freien Ausschusses der Genossenschaftsverbände an den (ehemaligen) Bundesjustizminister Dr. Buschmann. Ferner hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaften geschlossen einen Brandbrief an Herrn Dr. Buschmann gesendet.

Darüber hinaus wurden Gespräche mit Abgeordneten der SPD und der FDP geführt. Insbesondere von letzteren haben bzw. hatten wir die Zusage, dass sie unsere Forderung nach einer gänzlichen Abkehr von diesem Vorschlag im parlamentarischen Verfahren unterstützen werden/unterstützt hätten. Zu diesem Verfahren wird es nun sehr wahrscheinlich nicht mehr kommen. Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Vorschlag aktuell noch weiter verfolgt wird. Ungeachtet dessen übersenden wir den Regierungsentwurf zur Kenntnis und haben einige Änderungen im Verhältnis zum RefE bereits gelb markiert (siehe Anlage).

Sehr wahrscheinlich wird der Entwurf in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen. Ein Hauptaugenmerk wird dann darauf liegen, dass der Vorschlag zur Leitungsautonomie fallen gelassen wird.

Download Gesetzentwurf