Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Damit sollen die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft auf Grundlage der Verbraucherpreissteigerungen von Juni 2023 bis zum Juni 2024 ab dem 01.01.2025 wie folgt neu festgelegt werden:

Sachbezug Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird um 6,5 % auf € 333,00 angehoben (§ 2 Abs. 1 S. 1 SvEV).

Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro,
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung soll demnach bei  11,10 Euro liegen.

Sachbezug Unterkunft

Der Monatswert für Unterkunft oder Mieten wird ab 01.01.2025 um 1,3 % auf  282,00 Euro angehoben (§ 2 Abs. 3 S. 1 SvEV).