Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.
Damit sollen die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft auf Grundlage der Verbraucherpreissteigerungen von Juni 2023 bis zum Juni 2024 ab dem 01.01.2025 wie folgt neu festgelegt werden:
Sachbezug Verpflegung
Der Monatswert für Verpflegung wird um 6,5 % auf € 333,00 angehoben (§ 2 Abs. 1 S. 1 SvEV).
Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 2,30 Euro,
- für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro
je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung soll demnach bei 11,10 Euro liegen.
Sachbezug Unterkunft
Der Monatswert für Unterkunft oder Mieten wird ab 01.01.2025 um 1,3 % auf 282,00 Euro angehoben (§ 2 Abs. 3 S. 1 SvEV).