Am 25. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Justiz die Verbändeanhörung über den Referentenentwurf zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn eingeleitet.

Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie informieren.

1. Verlängerung Mietpreisbremse bis Ende 2028

Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) vor. Die Mietpreisbremse würde dann mit Ablauf des 31. Dezember 2028 auslaufen. Im Koalitionsvertrag wurde noch die Verlängerung der Mietpreisbremse
bis Ende 2029 vereinbart.

2. Höhe Anforderungen an die Begründung der Rechtsverordnung

Die Anforderungen an die Ausweisungen eines Gebietes mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen verschärft werden. Die Länder sollen künftig darlegen, was sie getan haben, damit das Wohnungsangebot in dem betreffenden Gebiet größer wird.

Nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs sind die im Koalitionsvertrag enthaltene Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % in drei Jahren in angespannten Wohnungsmärkten und die Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel von sechs auf sieben Jahre.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Link BMJ