Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und die CoWorkLand eG (CWL) haben daher bereits im Jahr 2021 eine erste über zwei Jahre befristete Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die nun mit einer neuen Rahmenvereinbarung 2.0 fortgesetzt wird.
Die Rahmenvereinbarung 2.0 besteht aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören Analysen der CWL über Eignung und Bewertung von Potenzialen bestehender Nutzflächen von Wohnungsunternehmen zum möglichen Betrieb als Coworking-Spaces sowie Auswahl und Betreuung von geeigneten Betreibern. Darüber hinaus umfasst die Rahmenvereinbarung auch Empfehlungen für die Ausgestaltung eines Betreibervertrages (Leistungen von Betreibern) sowie einen Mustervertrag für die Nutzung von Coworking-Spaces durch Beschäftigte von Wohnungsunternehmen über die CWL-Buchungsplattform. Gegenüber der ersten Rahmenvereinbarung ist das Angebot der CWL hinzugekommen, die Wohnungsunternehmen durch Vorträge und Workshops zu unterstützen.