Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat zwei neue bzw. geänderte Arbeitsstättenregeln veröffentlicht.
Das BMAS hat im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 24/2024 (S. 470) vom 01.07.2024 die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ veröffentlicht. Die ASR A6 konkretisiert unter anderem § 3a Abs. 1 und die in Nr. 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten sowie § 6 Abs. 1 ArbStättV zur Unterweisung der Beschäftigten. Sie konkretisiert darüber hinaus Nr. 3.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV, soweit es Sitzgelegenheiten an Bildschirmarbeitsplätzen betrifft. Ziel ist es, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden Die ASR A6 findet keine Anwendung auf Mobile Arbeit/Homeoffice. Ihr Anwendungsbereich bezieht sich auf Bildschirmarbeit innerhalb der Arbeitsstätte.
Das BMAS hat zudem im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21/2024 vom 17.06.2024 die geänderte Arbeitsstättenregel ASR A1.8 „Verkehrswege“ veröffentlicht. Dies beinhaltet Änderungen an die baulichen Anforderungen von Treppen.
Die neuen bzw. geänderten Arbeitsstättenregeln finden Sie auf der BAuA-Homepage.