Der Deutsche Bundesrat hat das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen.

Das Gesetz sieht Änderungen für unterschiedliche Rechtsgebiete vor. Für die Wohnungswirtschaft sind nachfolgende Änderungen bedeutsam:

  • Verzicht auf die Schriftform, etwa auch im Gewerberaummietrecht.
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre.
  • Belegeinsichtsrecht in elektronischer Form bei BK-Abrechnungen.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier zum Herunterladen.

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