Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist seit dem 17.10.2024 das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen in Kraft.
Das Wichtigste:
- Im WEG wird eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen.
- Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
- Die Ausnahmen von der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten werden für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erweitert.
Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier: