Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2024 den ersten von einer Reihe von Leitfäden veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht unterstützen sollen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der in Artikel 17 (15) enthaltenen Verpflichtung, finanzielle Anreize für die Installation neuer Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu beenden.
Der Leitfaden klärt verschiedene Begriffe wie „autonome Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ und „Hybridheizsystem“ sowie die Begriffe „Installation“ und „finanzielle Anreize“. Außerdem enthält der Leitfaden Beispiele. So wird z.B. erläutert, dass der Einbau neuer Erdgas-, Öl- oder Kohleheizkessel nicht mehr subventioniert oder durch zinsgünstige Darlehen oder Steuervergünstigungen gefördert werden darf.
Es werden aber auch Formen von Anreizen genannt, die weiterhin möglich sind. So können z.B. hybride Heizsysteme, die einen Heizkessel mit einem Wärmeerzeuger kombinieren, der erneuerbare Energien nutzt, nur dann gefördert werden, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien erheblich ist. Die Förderung muss im Verhältnis zum Anteil erneuerbarer Energien stehen.
Aber es werden auch Ausnahmen genannt. Beispielsweise die Beibehaltung bereits genehmigter Anreize aus EU-Mitteln, die Finanzierung zusätzlicher Kosten für die Umstellung auf die Verwendung erneuerbarer Gase in einem Heizkessel, die Unterstützung für die Wartung, Reparatur oder Stilllegung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln oder Einkommensbeihilfen für das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Darüber hinaus können Anreize, die bereits auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene gewährt und einem einzelnen Begünstigten mitgeteilt wurden, weiterhin ausgezahlt werden.