Wie bereits mehrfach angekündigt, hat sich am Freitag, den 18.10.2024 der Bundesrat u.a. mit der novellierten Gefahrstoffverordnung befasst und diese auch beschlossen. Dankenswerterweise erfolgte der Beschluss ohne Aufnahme der von den bereits am 07.10.2024 tagenden Bundesrats-Ausschüsse empfohlenen Erkundungspflichten für Veranlasser (Auftragnehmer).

Dies ist ein erneuter großer Erfolg der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbandsarbeit!

Wie der GdW und die Regionalverbände am letzten Dienstag in einem gemeinsamen Rundschreiben an alle Bundesländer verkündeten, hätten die neuen Ausschussempfehlungen teilweise den Kabinettsentwurf wieder deutlich verschärfen und damit zu einem massiven Hemmnis bei sämtlichen Maßnahmen im Gebäudebestand werden können. Entsprechend baten wir die Bundesländer im Gegenzug, diese Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse abzulehnen und stattdessen dem Kabinettsbeschluss vom 21.08.2024 zuzustimmen. Dem wurde offensichtlich im Bundestag nahezu vollständig entsprochen. Nahezu vollständig bedeutet in der neuen Gefahrstoffverordnung, dass zwar einige kleinere Änderungen vorgenommen worden sind, aber immerhin der ursprünglich beabsichtigte Asbestgeneralverdacht für alle vor 1993 errichteten Objekte/Gebäude und auch die beabsichtigte Erkundungspflicht der Veranlasser/Auftraggeber gestrichen wurde.

Dies hilft aus unserer Sicht allen beteiligten Akteuren im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, aber auch des guten Wohnens viel besser als die angestoßenen Zwischenlösungen im Verlauf der Novellierung der Gefahrstoffverordnung.

Der Bundesgesetzgeber muss nun selbst die Änderungen übernehmen, beschließen und bekannt machen. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie erneut informieren.

GdW-Rundschreiben:
Bundesrats-Beschluss