Erste Rückmeldungen von Wohnungsunternehmen zum KNN-Förderprogramm zeigen, dass die im für die Antragstellung verpflichtend anzuwendenden Excel-Tool anzusetzenden Bauwerkskosten (KG 300/400/550) dazu führen, dass die Anforderung mit “nicht erfüllt” gekennzeichnet ist, da die Baukosten über den im Excel-Tool hinterlegten Baukosten-Referenzwert liegen.

Der Baukosten-Referenzwert bildet sich aus der Summe der mittleren Baukosten der KG 300 und 400 für Deutschland (mittlerer BKI-Kostenkennwert der Gebäudeart MFH, mit bis zu 6 WE, einfacher Standard BKI, Stand I. Quartal 2024), welcher mittels BKI-Regionalfaktoren auf das regionale Preisniveau und mittels allgemeinen Baupreisindex (Destatis: Neubau (konventionelle Bauart) von Wohngebäuden) auf das Preisniveau zum Betrachtungszeitpunkt angepasst wird. Die BKI-Regionalfaktoren werden automatisch anhand der eingegebenen Postleitzahl des Investitionsobjekts ermittelt.

Im Ergebnis führt eine Überschreitung des Baukosten-Referenzwerts dazu, dass eine Antragstellung nicht möglich ist. Derzeit gehen wir davon aus, dass der untere Wert für die genannten Kostengruppen bei 2.000 € netto, also 2.380 Euro brutto liegt.

Der GdW steht zu dem Thema in engem Austausch mit dem Bauministerium. Sollten sich die Baukostenobergrenzen als unrealistisch erweisen, besteht seitens des Bauministeriums die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen.

Wir möchten Sie daher bitten, uns mögliche Hemmnisse für die Inanspruchnahme der KNN-Förderung zukommen zu lassen.

Kontakt: tobias.straubinger@vdwbayern.de