wie wir bereits informiert haben, (vdw aktuell 36/2024) hat der Bundestag aufgrund eines vom Rechtsausschuss verabschiedeten Änderungsantrages (siehe Anlage 1, Art. 22) beschlossen, die im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform enthaltenen Vorschläge zur Abschaffung der meisten zwingenden Schriftformerfordernisse weitgehend im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV umzusetzen. Diese Änderungen im GenG werden somit vorgezogen.

Die kritischen Themen wie bspw. die Leitungsautonomie des Vorstandes oder die Schwellenwerte im Prüfungsbereich sind davon unbenommen. Ebenso weitere im Referentenentwurf enthaltene Änderungsvorschläge. Es bleibt dabei, dass die Genossenschaften selbst entscheiden können, ob sie z. B. beim Beitritt oder der Kündigung der Mitgliedschaft bei der Schriftform bleiben wollen.

Es wurden auch einzelne, im Referentenentwurf nicht enthaltene Änderungen bezüglich der Übertragung des Geschäftsguthabens oder der Stimmabgabe ohne Teilnahme einer Präsenzversammlung beschlossen.

Sollten die Änderungen vom Bundesrat am 18. Oktober 2024 gebilligt werden, treten sie voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft. Aus diesem Grund informieren wir Sie bereits jetzt über die ersten Einschätzungen des Fachausschuss Recht des GdW zu den wesentlichen Änderungen (siehe Anlage 2). Der FA Recht wird ungeachtet dessen über die Auswirkungen im Detail weiter beraten.

Anlage 1
Anlage 2