Im Juli 2024 wurde in Deutschland der Bau von 17 000 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 19,2 % oder 4 000 Baugenehmigungen weniger als im Juli 2023. Im Vergleich zum Juli 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen um 44,6 % oder 13 700 Wohnungen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2024 wurden 123 600 Wohnungen genehmigt. Das waren 20,8 % oder 32 500 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Juli 2024 insgesamt 13 400 Wohnungen genehmigt. Das waren 20,3 % oder 3 400 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis Juli 2024 wurden 98 700 Neubauwohnungen genehmigt und damit 23,1 % oder 29 600 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 28,4 % (-8 800) auf 22 100 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 14,7 % (-1 300) auf 7 600. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 21,6 % (-18 000) auf 65 600 Wohnungen.
Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die Baugenehmigungen sinken ins Bodenlose und die Regierung tut bei Weitem nicht genug dagegen. Das kann so nicht weitergehen. Bereits jetzt ist im Vorjahr der Bundestagswahl klar, dass die Wohnraumfrage mehr als je zuvor die soziale Frage unserer Zeit ist. Wenn die Menschen keine Wohnung mehr finden, weil bei wachsender Bevölkerung schlicht kaum noch welche entstehen, dann steigt der Frust und sinkt das Vertrauen in die Regierung weiter. Dabei kann Deutschland nur ein wirtschaftlich erfolgreiches und sozial gerechtes Land bleiben, wenn ebenso wie unsere Wirtschaft auch das Angebot an Wohnraum deutlich ausgebaut wird.
Bezahlbares Wohnen ist die zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie muss langfristig abgesichert und gleichzeitig mit der klima- und altersgerechten Transformation des Gebäudebestands ermöglicht werden. Deshalb müssen die wichtigen Vorschläge aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zur Beschleunigung des Bauens jetzt mutig und mit Nachdruck umgesetzt werden. Wir brauchen endlich einen deutlichen ‚Ruck‘ für den Wohnungsbau.
Von zentraler Bedeutung für die Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Deutschland ist aber, dass die Schaffung von Wohnraum gerade in sogenannten Mangelgebieten ganz offiziell als ‚überragendes öffentliches Interesse’ behandelt wird. Konkret muss den Baubehörden die Entscheidung für das bezahlbare Bauen erleichtert werden. Dazu sollte eine Generalklausel im Baurecht eingeführt werden, so wie sie auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht. Dort bestimmt die Generalklausel zugunsten von z. B. Windrädern, dass die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Genau das muss auch für den Wohnungsbau gelten und der Politik mindestens genauso wichtig sein, wie der bevorzugte Bau von Windrädern.
Dazu muss das Baugesetzbuch so gestaltet werden, dass der Bau von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund steht. Nur so wird sich die so häufig und zu Recht als ‚soziale Frage‘ unserer Zeit bezeichnete Mammutaufgabe rund um das bezahlbare Wohnen mit Aussicht auf Erfolg angehen und lösen lassen.“