Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert, dass das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. August 2024 die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht hat (BMWK – Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands). Mit dieser Bundesförderung werden klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland unterstützt. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen in engem Zusammenhang, so dass die Themen in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet sind. Im anliegenden Dokument finden Sie einen entsprechenden Kurzüberblick.
Das Förderfenster für beide Module wird abhängig von der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger geöffnet. Förderinteressierte können ab diesem Zeitpunkt Skizzen einreichen. Der erste Förderaufruf soll laut BMWK voraussichtlich im September 2024 starten.
Für das Modul 1 „Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) beauftragt. Das Modul 2 „Förderung von CCU/S“ wird vom Projektträger Jülich (PtJ) betreut.
Kontaktdaten betreffend das Modul 1:
Tel.:0355 47889-149
Mail: foerderung.kei@z-u-g.org
Ansprechpartner für das Modul 2:
Dr. Heiko Gerhauser
Tel.: +49 2461 690-96830
Mail: h.gerhauser@fz-juelich.de
Dr. Rena Gradmann
Tel.: +49 30 20199-584
Mail: r.gradmann@fz-juelich.de
Für beide Module ist das BMWK die jeweils bewilligende Behörde. Nähere Informationen finden Sie im Übrigen unter: Förderung | Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) (klimaschutz-industrie.de)