Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Novelle des Baugesetzbuches) beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet.
Nach Darstellung des Bundeskabinetts soll mit dem Gesetz das Baugesetzbuch (BauGB) reformiert werden, insbesondere um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, Verfahren zu vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu stärken.
Wesentliche Änderungen gegenüber Referentenentwurf Bauministerium:
- Aufnahme § 246e-E BauGB, der unter bestimmten Voraussetzungen das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt.
- § 31 Abs. 3 BauGB-E soll künftig generell und nicht nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anwendung finden können. Damit wären Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Gunsten des Wohnungsbaus u. a. auch für Umbauten und Aufstockungen im Bestand in jeder Kommune möglich. Auf die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts käme es nicht mehr an.
Ein ausführliches GdW-Schreiben finden Sie hier zum Herunterladen: