Das KfW-Programm 444 hat das Ziel, durch Unterstützung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten, den Folgen des Klimawandels durch verstärkten Wasserrückhalt, einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte sowie der Erhöhung der Artenvielfalt entgegenzutreten.
Dazu werden Kommunen unterstützt, die die Mittel auch explizit an kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie Wohnungsgenossenschaften weitergeben können. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 % der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen sogar 90 %. Ausgeschlossen sind verpflichtende Maßnahmen entsprechend einer öffentlich-rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtung (z. B. Auflagen im Rahmen von Baugenehmigungen oder Ausgleichsverpflichtungen).