Durch die CSRD werden im Wesentlichen große Kapitalgesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Das entsprechende Umsetzungsgesetz liegt seit Ende Juli als Regierungsentwurf vor. Es ist davon auszugehen, dass bei den meisten betroffenen Unternehmen die erforderliche Expertise, die notwendigen Prozesse und Strukturen sowie die entsprechenden personellen Kapazitäten noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Mittelständisch geprägte Wohnungsunternehmen müssen hierfür enorme zusätzliche Kapazitäten aufbauen, die dann an anderer Stelle im Unternehmen fehlen.
Für eine erleichterte Handhabung der Standards hat der GdW in zwei überregionalen Arbeitskreisen des VdW Bayern und VdW Rheinland-Westfalen unter Einbindung der AGW und des GdW Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung des Fachausschusses Rechnungslegung und Finanzierung zu verschiedenen Fragen Antworten auf die wohnungswirtschaftliche ESRS erarbeitet.
Im Teil 1 der Arbeitshilfe werden neben dem Anwendungsbereich die Schritte der Festlegung der wesentlichen Berichtspflichten (Wertschöpfungskette, IRO-Assessment und Wesentlichkeitsanalyse) dargestellt. Im zweiten Teil folgt dann die wohnungswirtschaftliche Auslegung der Berichtspflichten nach den Themenstandards (E, S und G), die Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie und die Anforderung an die elektronische Berichterstattung (ESEF).
Die Arbeitshilfe möchte der GdW allen Wohnungsunternehmen zur Verfügung stellen. Über den kostenfreien Service-Download der Arbeitshilfe sowie die Möglichkeit der Anforderung eines kostenfreien Exemplars in gedruckter Form werden wir Sie rechtzeitig informieren.