Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Anpassungsgesetz zum sogenannten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vorgelegt und im Rahmen einer Verbändeanhörung um Stellungnahmen gebeten. Hintergrund ist die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf Gebäude und Straßenverkehr. Der nationale Emissionspreis wird ab 2027 dadurch ersetzt. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ruft die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, bereits im Vorfeld des Emissionshandels die sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu lösen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Klimaziele können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn dies auf bezahlbare Weise für alle Menschen geschieht. Nur so kann eine breite gesellschaftliche Akzeptanz des Zieles der Treibhausgasneutralität bis 2045 erzielt werden. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass die Bundesregierung den im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz angekündigten Klima-Sozialplan erstellt und konsequent umsetzt.

Bereits beim Heizungsgesetz hatten wir seinerzeit massiv davor gewarnt, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem die notwendige Unterstützung der finanziell Betroffenen nicht vorher geklärt ist. Die Regierung darf diesen Fehler nicht wiederholen. Stattdessen muss sie unverzüglich gemeinsam mit den Betroffenen, wie uns als sozial orientierte Wohnungswirtschaft, eine Systematik zur Unterstützung erarbeiten und auch über die dafür notwendigen Haushaltsmittel sprechen.

Als sozial orientierte Wohnungswirtschaft vermieten wir zu einem überwiegenden Teil an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Für diese Haushalte ist es wesentlich, dass der in der zugrunde liegenden EU-Verordnung genannte Sozialfonds die finanziellen Belastungen der CO2-Bepreisung abmildert und so bezahlbares Heizen gewährleistet. Für die Erarbeitung des Klima-Sozialplans stehen wir mit unserer Expertise bereit und rufen die Regierung auf, die sozial orientierte Wohnungswirtschaft frühzeitig in die Prozesse einzubeziehen.

Für erfolgreichen Klimaschutz ist es zudem besonders wichtig, dass die Politik für Transparenz über die anfallenden Kosten sorgt und diese auf ehrliche Weise kommuniziert. Wir erwarten deshalb bei diesem und auch anderen Vorhaben die Ausweisung der gesamten Kosten, die ein Gesetz den Unternehmen, den Bürgern und speziell den Mietern auferlegt.

Mit höheren CO2-Preisen im Zuge der Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (ETS-2) steigen auch die Anteile des CO2-Preises, die sozial orientierte Wohnungsunternehmen tragen müssen. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Unternehmen nicht nur für Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch für andere gesellschaftliche Herausforderungen, wie altersgerechten Umbau und Stadtentwicklung, insgesamt vermindert. Sehr kritisch ist in diesem Kontext, dass den sozial orientierten Wohnungsunternehmen bereits jetzt die Aufteilung des CO2-Preises in Fällen von Fernwärmenetzen mit sogenannten ETS-1-Anlagen – die also dem Emissionshandelssystem für Industrie und Energiewirtschaft unterliegen – durch die verwendete Methodik überproportional hohe Kosten auferlegt. Eine finanzielle Überlastung der Wohnungsunternehmen und ihrer Mieter muss unbedingt vermieden werden.“

Die Stellungnahme zum Download:

Link