Am 27.08.2024 startet die Antragstellung für die vorgenannten Zuschussförderungen. Wie in unserer KfW-Information für Multiplikatoren vom 16.02.2024 avisiert, stellen wir Ihnen nun die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung. Diese sind ab sofort im KfW-Partnerportal und auf den Produktseiten der KfW abrufbar.

Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522) kann seit Kurzem erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung “BEG-Nichtwohngebäude – Heizungsförderung” auszuwählen.

Für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) ist im Online-Prüftool “BEG Wohngebäude – Heizungsförderung” auszuwählen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kfw.de/prueftool.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Produktseite:
– www.kfw.de/459
– www.kfw.de/522

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