Mit der vdw aktuell 26/2024 haben wir Sie über die Wendung im Bereich der Gefahrstoffverordnung informiert. Vor allem wurde der von der Wohnungswirtschaft sehr kritisierte Generalverdacht für alle Gebäude, die vor 1993 fertiggestellt wurden, nunmehr aufgehoben und es erfolgt eine deutliche Fokussierung der neuen Gefahrstoffverordnung beim Umgang mit Asbest auf den Arbeitsschutz. Diese neue Novelle soll am 21.08.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet werden und bedarf danach noch der Zustimmung der Länder.

In einem Informationsgespräch am 30.07.2024, zu dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen hatte, wurde dabei deutlich, dass das Bauhauptgewerbe, die Bauindustrie, das Bauhandwerk und die IG Bau von dem neuen Kompromiss nicht begeistert sind und darauf hinwirken wollen, dass die vorherige Fassung wieder zum Zuge kommt. Der GdW hat aus diesem Grunde die drei beteiligten Minister noch einmal angeschrieben
und den Kompromiss begrüßt. Das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads GdW-Informationen.

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