Der BGH hat am 10. Juli 2024 über zwei grundlegende Rechtsfragen entschieden.

Das Wichtigste:

  • Mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 184/23) hat der BGH entschieden, dass eine Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.
  • Mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 276/23) hat der BGH entschieden, dass Familienangehörige bei der Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb – ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht. Cousins zählen hierzu nicht

Ein GdW-Schreiben zu den beiden Urteilen finden Sie hier:

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