Das Statistische Bundesamt ermittelt den bürokratischen Aufwand von Bundesgesetzen. Dieser Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, wird für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) gemessen und dargestellt. Dies geschieht im Rahmen von “Nachmessungen” etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf.

Im konkreten Fall wurden wir bezüglich des Aufwandes der Vorschriften durch die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Geldwäschegesetz (GwG) kontaktiert sowie speziell zu den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, welches zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet.

Um einen Einblick in die Praxis dieser Sorgfaltspflichten zu bekommen, sind wir als Verband, dessen Mitglieder im Arbeitsalltag von diesen Bestimmungen betroffen sind, um Unterstützung gebeten worden.

Den Onlinefragebogen finden Sie unter: Link

Unter diesem Link haben Sie die Möglichkeit, an der Umfrage teilzunehmen, soweit Sie entsprechend betroffen sind.

Die Teilnahme an der Befragung wird voraussichtlich 10 Minuten dauern und sie wird voraussichtlich bis zum 12.07.2024 möglich sein.

Bei Rückfragen oder weiteren Anmerkungen, für die es im Fragebogen keine passende Platzierung gibt, melden Sie sich gerne bei Frau Diederichs (Christiane.Diederichs@destatis.de, Tel. 0611 75-4892), Frau Ketzer (Kathrin.Ketzer@destatis.de, Tel. 0611 75-4616)oder Frau Thornton (Laura.Thornton@destatis.de, Tel. 0611 75-2461).