Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Kernstücke der Reform sind die grundlegende Modernisierung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die strukturelle Änderung des Beschlussmängelrechts für die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie die Neuausrichtung der Bemessung der Stimmrechte sowie der Gewinn- und Verlustanteile. Über diese wesentlichen Änderungen informieren wir in diesem Schreiben näher. Ferner informieren wir über die Abschaffung des sog. Gesamthandsprinzips und den damit einhergehenden Implikationen für das Grunderwerbsteuerrecht.
Der GdW stellt in einem Rundschreiben die wesentlichsten Neuerungen dar. Die Aspekte der Reform, die sich nur auf die GbR beziehen, werden in einem eigenen Schreiben thematisiert.