Am 06.12.2023 haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende Eckpunkte für einen Tarifabschluss verständigt:
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.10.2025.
- In den Monaten Januar bis Juni 2024 erhalten
a) Vollzeitbeschäftigte zusätzlich zur tariflichen Vergütung eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG in Höhe von jeweils 300,00 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten,
b. Auszubildende zusätzlich zur tariflichen Ausbildungsvergütung eine Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG in Höhe von jeweils 150,00 Euro. - Individual- oder kollektivrechtlich geleistete oder zugesagte Zahlungen einer Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG (z.B. durch Einzel- oder Gesamtzusage, einzelvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen) können auf die Inflationsausgleichsprämie gemäß Ziff. 2 ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern das im Rahmen der jeweiligen einzel- oder kollektivrechtlichen Regelung vorbehalten worden ist.
- Die Löhne und Gehälter werden zum 01.07.2024 um 5,0 Prozent, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, erhöht.
- Die Löhne und Gehälter werden zum 01.02.2025 um 2,6 Prozent, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, erhöht.
- Die Ausbildungsvergütungen werden in jedem Ausbildungsjahr zum 01.07.2024 um 70,00 Euro und zum 01.02.2025 um weitere 30,00 Euro erhöht. Es wird eine Erklärungsfrist bis zum 05.01.2024 vereinbart.
- Die Tarifparteien nehmen, zeitnah nach Abschluss der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag, Gespräche zur Reform des Vergütungstarifvertrages, insbesondere zur Zusammenführung der Lohn- und Gehaltsgruppen auf.
Dem Tarifergebnis müssen die großen Tarifkommissionen der Gewerkschaften und der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes bis zum 05.01.2024 zustimmen.