Das Seminar findet am 5. Dezember in München statt (hybrid) und am 6. Dezember in Nürnberg.
Die Themen:
Was muss ein Mitglied des Vorstandes in der eG für seine Geschäftsführung wissen?
Innere Organisation und Geschäftsgang
- Bestellung, Abberufung
- Vorsitz im Vorstand, Kräftegleichgewicht
- Willensbildung und Vertretungsregelungen
- Gemeinsame Sitzungen mit dem Aufsichtsrat
- Abhängigkeit von Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung
Seine Aufgaben, Rechte und Sorgfaltspflicht
- Gesetzliche Grundlagen, Satzungsgrundlagen
- Geschäftsordnungen
- Sorgfalt bei der Geschäftsführung
(u.a. Verkehrssicherungspflicht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bei der Einstellung von Mitarbeitern, Interessenkollisionen) - Abgrenzung zwischen „Vorstand“ und „Geschäftsführer“
- „Corporate Compliance“ (Verhinderung von Wirtschaftsdelikten, Korruptionssachverhalte usw.)
- Interessenkollisionen (Verträge zwischen eG und Organmitgliedern)
Spezielle Fragen aus dem Kerngeschäft
- Zulassung von Mitgliedern
- unerwünschte Beteiligung mit freiwilligen Anteilen
- Übertragung von Geschäftsguthaben (Fehlerquellen)
- Ausschluss von Mitgliedern
- Genossenschaftsrecht und Wohnraummietrecht
- Aufrechnung gegen das Auseinandersetzungsguthaben
- Pfändung durch Drittgläubiger des Mitglieds
- Insolvenz des Mitglieds
Das Seminar verhilft den Mitgliedern des Vorstandes zu einer sicheren Amtsführung, die der Pflichtenstellung des Organs gerecht wird und Haftungsgefahren erheblich minimiert.