Am 19.10.2023 hat der Deutsche Bundestag die von den Regierungsfraktionen angestrebten umfangreichen Änderungen des Lobbyregistergesetzes in der abgeänderten Fassung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 13.10.2023 beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Einbeziehung von Kontakten zu Ministerien ab Ebene der Referatsleiterinnen und
Referatsleiter; - Angabe, auf welches oder welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die
Interessenvertretung bezieht und Hochladen der zugehörigen Stellungnahmen
und Gutachten der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die von
grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung sind; - Stärkung der Aussagekraft der Angaben über den für die Interessenvertretung
eingesetzten finanziellen Aufwand
– durch Harmonisierung mit dem EU-Transparenzregister,
– durch Streichung der Option Finanzangaben zu verweigern,
– durch Pflicht zur Angabe der Hauptfinanzierungsquellen,
– Aufnahme von Mitgliedsbeiträgen in die verpflichtenden Finanzangaben.
Das Gesetz tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Der GdW wird seine Handreiche rechtzeitig bis zum Inkrafttreten aktualisieren.
Ein ausführliches Rundschreiben des GdW finden Sie hier.