zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (GEG)
Nach Veröffentlichung des sog. Heizkostengesetztes (GEG) im Bundesgesetzblatt tritt dieses nunmehr zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Vorschriften über den hydraulischen Abgleich für Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, sowie Änderungen der Verordnung über Heizkostenabrechnungen treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft.
Der GdW hatte Sie über Inhalte der Novelle umfassend informiert und wird über Einzelheiten der Umsetzung bis Ende des Jahres eine Arbeitshilfe vorlegen, die auch mietrechtliche Aspekte beinhaltet.
Unabhängig der Arbeitshilfe werden wir Sie über mietrechtliche Aspekte informieren, insbesondere über die Umlegbarkeit der neu eingebauten Heizungsanlage nach Modernisierung.