Der VdW Bayern hat Sie bereits über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) informiert (siehe vdw aktuell 22/2023; Link).
Das HinSchG und mittlerweile hierauf verweisende kommunalrechtliche Vorgaben verpflichten privatwirtschaftliche und kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten. Dies sollte zeitnah umgesetzt werden, da ab 1. Dezember 2023 ein Verstoß bußgeldbewehrt ist.
Wie in unseren Informationsschreiben angeboten, können wir Sie rechts- und branchenkompetent unterstützen und für Sie sowohl Einrichtung als auch Betrieb der Meldestellen-Funktion nach dem HinSchG übernehmen. Dies auch vor dem Hintergrund der Ombudsstellen-Funktion als ein Baustein eines sachgerechten Compliance-Systems. Hierbei gewährleisten wir die berufsrechtlich bzw. anwaltlich gebotene Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Kommen Sie bei Interesse an den vertraglichen Konditionen gerne auf Ihre Ansprechpartnerin Dr. Julia Betz zu.