Die Bundesregierung hat am 13. September 2023 den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen.
Der Gesetzentwurf, der nunmehr dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, ermöglicht die Durchführung reiner Online-Versammlungen im Wohnungseigentumsrecht durch einen Mehrheitsbeschluss. Darüber hinaus wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten baulichen Veränderungen des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts aufgenommen. Schließlich wird die Übertragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten ermöglicht, die der Nutzung von Grundstücken für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie für bestimmte Anlagen im Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung von Wasserstoff dienen.
Der GdW hat zum Entwurf im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen. Über den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz wurden Sie in einem Rundschreiben vom 1. Juni 2023 informiert. Als Anlagen finden Sie beide Dokumente sowie den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie selbstverständlich weiterhin informieren.