Am 08.09.2023 hat der Bundestag das GEG in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 05.07.2023 beschlossen. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 29.09.2023 noch Einspruch erheben, was wir aber nicht erwarten.

Der Beschluss zum GEG enthält auch ein Förderkonzept, das der Bundestag trotz monatelanger Gegenwehr der Wohnungswirtschaft und der anderen immobilienwirtschaftlichen Verbände verabschiedet hat.

Das Förderkonzept sieht eine niedrige Obergrenze für die förderfähigen Kosten vor und stellt damit eine massive Verschlechterung der Förderung dar. Für Vermieter kommt dazu, dass höhere Zuschüsse ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen sollen. Der GdW hat die letzten Wochen massiv für Interventionen genutzt und wird dies weiter tun. Vorsorglich wird empfohlen, Förderanträge für Wärmepumpen (BEG EM) möglichst bald beim BAFA zu stellen. Das aktuelle Förderniveau für Wärmepumpen wird u. E. in jedem Fall zurückgehen. Für andere Heizungsanlagen ist das im Einzelfall zu klären.

Im GEG selbst wurden eine Reihe Optionen für die Nutzung grüner Gase aufgenommen. Der GdW empfiehlt eine sehr gründliche Risikoprüfung vor Entscheidung für eine der neuen Optionen.

Mit dem GEG werden ergänzende Regelungen im Mietrecht geschaffen. Eine Information dazu wird nach Verabschiedung durch das Parlament erfolgen. Es ist nicht gelungen, die Streichung der Wärmepumpe aus den Ausnahmeregelungen des § 11 HeizkostenV rückgängig zu machen. Es entfällt die Möglichkeit zur Pauschalmiete bei Einsatz von Wärmepumpen. Dies gilt auch für bereits bestehende Fälle. Bis 30.09.2025 ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung vorzusehen. Neu und positiv ist die Aufnahme des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stromes in den Katalog der Betriebskosten bzw. seiner Kosten in die HeizkostenV. Dieses Rundschreiben gibt den aktuellen Stand der Dinge im August 2023 wieder.

Ein ausführliches Rundschreiben unseres Bundesverbands GdW finden Sie hier zum Herunterladen:

Download