Nach über einjährigen Verhandlungen legen der GdW und der Kabelverband FRK eine Musterregelung über einen Vier-Faser-Vollausbau durch FRK-Mitgliedsunternehmen vor. Das Verhandlungsergebnis wurde von den Mitgliedern des GdW-Fachausschusses Wohnungswirtschaft 4.0 einstimmig befürwortet. Die in der Regelung durchgesetzten wohnungswirtschaftlichen Positionen gehen teilweise über den mit der Telekom vereinbarten Mindeststandard hinaus. Zeitgleich legt der GdW ein kurzes Erläuterungspapier zu der vereinbarten Regelung vor.
Der FRK wird seinen Mitgliedsunternehmen empfehlen, diese Musterregelung Wohnungsunternehmen anzubieten. GdW und FRK haben dazu am 09.09.2023 eine gemeinsamen Pressetext veröffentlicht. Verhandlungen des GdW über weitere Modelle, wie zum Beispiel die Nutzung von Glasfasernetzen der Wohnungsunternehmen durch FRK-Unternehmen, sind derzeit nicht vorgesehen. Aktuell laufen Verhandlungen des GdW mit weiteren Anbietern und deren Verbänden.
Alle Rahmenbedingungen des GdW sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend.