Am 16.08.2023 wurde im Bundeskabinett das Solarpaket1 zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Es muss nun noch den Bundestag passieren.
Der Bund nimmt mit dem Solarpaket jahrelange Hinweise der Wohnungswirtschaft zu den Hemmnissen beim PV-Ausbau auf. Für die Wohnungswirtschaft sind wesentliche Verbesserungen für PV-Anlagen vorgesehen:
- Einführung eines zusätzlichen Modells “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”
- Verbesserungen für Mieterstrom
- Vereinfachungen für PV-Anlagen allgemein
- Vereinfachungen für Steckersolaranlagen
Darüber hinaus ist vorgesehen, mit dem Wachstumschancengesetz auch die Unschädlichkeitsgrenzen für PV im Körperschaftsteuergesetz (KStG)und im Gewerbesteuergesetz (GewStG)zu erhöhen. Das Wachstumschancengesetz wurde jedoch am 16.08.2023 noch nicht im Kabinett beschlossen, es ist weiter in der Ressortabstimmung. Im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz ist vorgesehen, den Strom für Wärmepumpen in den Katalog der Betriebskosten aufzunehmen. Nach Auffassung des GdW kann somit zukünftig vom Dach gewonnener PV-Strom für den Betrieb der Wärmepumpe als Sachleistung des Eigentümers abgerechnet werden.
Weiter ist vorgesehen, in die Heizkostenverordnung die “Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms” bei den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu ergänzen. Damit können die Kosten verteilt werden. Das GEG soll im September 2023abschließend im Bundestag beraten werden.
Die in diesem Rundschreiben beschriebenen Verbesserungen für PV-Anlagen in der Wohnungswirtschaft sind noch nicht abschließend umgesetzt, es handelt sich um eine Vorab-Information. Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier zum Download.