Im April 2023 legte die Europäische Kommission im Rahmen einer regulären Revision einen Entwurf für eine überarbeite delegierte Verordnung zur Mindesteffizienz von Heizgeräten vor (Zusammenfassung des Vorschlags). Der Vorschlag wurde im Kontext der „Save Energy“-Mitteilung erstellt, die Teil des am 18. Mai 2022 veröffentlichten REPower-EU Pakets war. Durch Letzteres wurden als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ambitioniertere energiepolitische Ziele der Europäischen Union formuliert.

Die Kommission wird in der Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (EU 2017/1369) ermächtigt, delegierte Verordnungen zu erlassen, um technische Anforderungen an energieverbrauchende Produkte zu definieren. Die Verordnung ist komplementär zur ÖkodesignRichtlinie (2009/125/EG). Mit dem nun laufenden Verfahren sollen adäquate Vorgaben für neue Heizungen, die ab 2029 verbaut werden, geschaffen werden.

Der Kommissionsvorschlag sieht ab 2029 einen Wirkungsgrad von mindestens 115% für Heizgeräte vor. Dies soll sowohl für einzelne Heizgeräte (bspw. Wärmepumpen) als auch für Hybrid-Systeme wie bspw. eine Kombination aus Brennstoff-Heizungen (z. B. Erdgas, synthetische Kraftstoffe oder Biogas) und für Solarkollektoren gelten.

Delegierte Verordnungen werden im sogenannten Ausschuss-Verfahren in Zusammenarbeit mit Expertengremien, u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsstaaten auf Basis eines Entwurfes der Europäischen Kommission erarbeitet. Im hier relevanten Verfahren ist das Konsultationsforum Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung als Expertengruppe zuständig. Bevor eine solche Verordnung rechtskräftig wird, haben das Europäische Parlament und der Rat der EU jedoch die Möglichkeit Einspruch gegen eine delegierte Verordnung einzulegen.

Der Entwurf einer Durchführungsverordnung wird aktuell von der Europäischen Kommission vorbereitet. Dazu wird eine entsprechende Konsultation folgen. Die Annahme des Vorschlags für den finalen Rechtsakt ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Weitere Informationen zu dem Vorhaben finden sich auf der Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.

EU-Info-Schreiben